Die Planungsphasen

Leistungsbilder & Leistungsphasen nach HOAI

Im Rahmen unserer Architektenleistungen bieten wir Ihnen eine hundertprozentige Leistung für die Planung und Ausführung Ihres Bauvorhabens an. Unsere Leistungen in den Leistungsbildern „Gebäude“ und „Innenräume“ sind klar definiert und erfolgen in 9 aufeinanderfolgenden, so genannten Leistungsphasen.

Jeder einzelnen Leistungsphase ist ein prozentualer Kostenanteil zugewiesen, werden von uns alle 9 Leistungsphasen komplett erbracht, ergibt dies zusammen am Ende 100% der Architektenleistung. Werden einzelne Leistungsphasen für Ihr Projekt nicht benötigt, so werden diese selbstverständlich mit ihren jeweiligen Prozentanteilen herausgerechnet.

In § 34 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sind diese 9 Leistungsphasen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ für Planung und Ausführung von Neubauten, Neuanlagen, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen im Detail beschrieben.

BASIS HIERFÜR IST DIE AKTUELLSTE ÄNDERUNGSNOVELLE DER HONORARORDNUNG FÜR ARCHITEKTEN UND INGENIEURE (HOAI), WELCHE AM 01.01.2021 IN KRAFT GETRETEN IST UND BIS AUF WEITERES GILT. DER BUNDESRAT HAT DEM VORGELEGTEN ENTWURF ZUR NOVELLIERUNG MIT ALLEN ÄNDERUNGEN AM 06.11.2020 ZUGESTIMMT.

Nachfolgend finden Sie die 9 verschiedenen Leistungsphasen, inclusive der darin enthaltenen Grundleistungen, Besonderen Leistungen sowie der allgemeinen Bewertung der Leistungen in Prozent :

Preisgesetz : Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2013 (nicht mehr gültig, aktuelles Bild HOAI 2021 folgt)

LEISTUNGSPHASE 1

Grundlagenermittlung

2%

  • Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers
  • Ortsbesichtigung
  • Beraten zum gesamten Leistungs- und Untersuchungsbedarf
  • Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer, an der Planung fachlich Beteiligter
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Bedarfsplanung
  • Bedarfsermittlung
  • Aufstellen eines Funktionsprogramms
  • Aufstellen eines Raumprogramms
  • Standortanalyse
  • Mitwirken bei der Grundstücks- und Objektauswahl, – beschaffung und -übertragung
  • Beschaffen von Unterlagen, die für das Vorhaben erheblich sind
  • Bestandsaufnahme
  • technische Substanzerkennung
  • Betriebsplanung
  • Prüfen der Umwelterheblichkeit
  • Prüfen der Umweltverträglichkeit
  • Machbarkeitsstudie
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
  • Projektstrukturplanung
  • Zusammenstellen der Anforderungen aus Zertifizierungssystemen
  • Verfahrensbetreuung, Mitwirken bei der Vergabe von Planungs- und Gutachterleistungen
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 2%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 2%

LEISTUNGSPHASE 2

Vorplanung

7%

  • Analysieren der Grundlagen, Abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten
  • Abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte
  • Erarbeiten der Vorplanung, Untersuchen, Darstellen und Berwerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts
  • Klären und Erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und  Bedingungen (z.B. städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, bauphysikalische, energiewirtschaftliche, soziale, öffentlich-rechtliche)
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenschätzung nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen
  • Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Planungs- und Bauablaufes
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Erstellen eines Kataloges für die Planung und Abwicklung der Programmziele
  • Untersuchen alternativer Lösungsansätze nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung
  • Beachten der Anforderungen des vereinbarten Zertifizierungssystems
  • Durchführen des Zertifizierungssystems
  • Ergänzen der Vorplanungsunterlagen auf Grund besonderer Anforderungen
  • Aufstellen eines Finanzierungsplanes
  • Mitwirken bei der Kredit- und Fördermittelbeschaffung
  • Durchführen von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
  • Duchführen der Voranfrage (Bauanfrage)
  • Anfertigen von besonderen Präsenationshilfen, für die Klärung im Vorentwurfsprozess nicht notwendig sind, z.B. Präsentationsmodelle, perspektifische Darstellungen,Bewegte Darstellung / Animation, Farb- und Materialcollagen, digitales Geländemodell
  • 3D oder 4D-Gebäudemodellbearbeitung (Building Information Modelling BIM)
  • Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke
  • Fortschreiben des Projektstrukturplanes
  • Aufstellen von Raumbüchern
  • Erarbeiten und Erstellen von besonderen bauordnungsrechtlichen Nachweisen für den vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz bei bai baulichen Anlagen besonderer Art und Nutzung, Bestandsbauten oder im Falle von Abweichungen von der Bauordnung
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 7%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 7%

LEISTUNGSPHASE 3

Entwurfsplanung

15%

  • Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen (zum Beispiel städtebauliche, gestalterische, funktionale, technische, wirtschaftliche, ökologische, soziale, öffentlich-rechtliche) auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäuden im Maßstab 1:100, z.B. bei Innenräumen im Maßstab 1:50 bis 1:20
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Objektbeschreibung
  • Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit
  • Kostenberechung nach DIN 276 und Vergleich mit der Kostenschätzung
  • Fortschreiben des Terminplanes
  • Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
  • Analyse der Alternativen/Varianten und deren Wertung mit Kostenuntersuchung (Optimierung)
  • Wirtschaftlichkeitsberechung
  • Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung
  • Fortschreiben von Raumbüchern
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 15%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 15%

LEISTUNGSPHASE 4

Genehmigungsplanung

3%

  • Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Einreichen der Vorlagen
  • Ergänzen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen
  • Mitwirken bei der Beschaffung der nachbarlichen Zustimmung
  • Nachweise, insbesondere technischer, konstruktiver und bauphysikalischer Art, für die Erlangung behördlicher Zustimmung im Einzelfall
  • Fachliche und organisatorische Unterstützung des Bauherrn im Widerspruchsverfahren, Klageverfahren oder ähnlichen Verfahren
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 3%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 2%

LEISTUNGSPHASE 5

Ausführungsplanung

25%

  • Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen
  • Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umgang mit Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, z.B. bei Gebäude im Maßstab 1:50 bis 1:1, zum Beispiel bei Innenräumen im Maßstab 1:20 bis 1:1
  • Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen
  • Fortschreiben des Terminplans
  • Fortschreiben der Ausführungsplanung auf Grund der gewerkeorientierten Bearbeitung während der Objektausführung
  • Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung
  • Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung als Grundlage der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm*
  • Prüfen der vom bauausführenden Unternehmen auf Grund der Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ausgearbeiteten Ausführungspläne auf Übereinstimmung mit der Entwurfsplanung*
  • Fortschreiben von Raumbüchern in detaillierter Form
  • Mitwirken beim Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)
  • Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (z.B. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne nutzungsspezifischer betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 25%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 30%

LEISTUNGSPHASE 6

Vorbereitung der Vergabe

10%

  • Aufstellen eines Vergabeterminplanes
  • Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen auf Grundlage der Ausführungsplanung unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter
  • Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der an der Planung fachlich Beteiligten
  • Ermitteln der Kosten auf Grundlage vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse
  • Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit Kostenberechnung
  • Zusammenstellen der Vergabeunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Aufstellen der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm auf der Grundlage der detaillierten Objektbeschreibung*
  • Aufstellen von alternativen Leistungsbeschreibungen für geschlossene Leistungsbereiche
  • Aufstellen von vergleichenden Kostenübersichten unter Auswertung anderer an der Planung fachlich Beteiligter

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 10%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 7%

LEISTUNGSPHASE 7

Mitwirkung bei der Vergabe

4%

  • Koordinieren der Vergaben der Fachplaner
  • Einholen von Angeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote einschließlich Aufstellen eines Preisspiegels nach Einzelpositionen oder Teilleistungen, Prüfen und Werten der Angebote zusätzlicher und geänderter Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise
  • Führen von Bietergesprächen
  • Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
  • Zusammenstellung der Vertragsunterlagen für alle Leistungsbereiche
  • Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit dem vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
  • Mitwirken bei der Auftragserteilung
  • Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abgestimmte Planung
  • Mitwirken bei der Mittelabflussplanung
  • Fachliche Vorbereitung und Mitwirkung bei Nachprüfungsverfahren
  • Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten
  • Prüfen und Werten der Angebote aus Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm einschließlich Preisspiegel*
  • Aufstellen, Prüfen und Werten von Preisspiegeln nach besonderen Anforderungen

*Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm ganz oder teilweise Grundleistung. In diesem Fall entfallen die entsprechenden Grundleistungen dieser Leistungsphase.

  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 4%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 3%

LEISTUNGSPHASE 8

Objektüberwachung und Dokumentation

32%

  • Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik
  • Überwachen der Ausführung von Tragwerken mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstimmung mit dem Standsicherheitsnachweis.
  • Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten
  • Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans
  • Dokumentation des Bauablaufs (z.B. Bautagebuch)
  • Gemeinsames Aufmaß mit den Unternehmen
  • Rechnungsprüfung einschließlich Prüfen der Aufmaße der bauausführenden Unternehmen
  • Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit den Auftragssummen einschließlich Nachträgen
  • Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen
  • Kostenfeststellung, z.B. durch DIN 276
  • Organisation der Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellung von Mängeln Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber
  • Antrag auf öffentlich-rechtliche Abnahmen und Teilnahme daran
  • Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes
  • Übergabe des Objektes
  • Auflisten der Verjährungsfristen für Mängelansprüche
  • Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben eines Zahlungsplanes
  • Aufstellen, Überwachen und Fortschreiben von differenzierten Zeit-, Kosten- oder Kapazitätsplänen
  • Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter, soweit diese Tätigkeit nach jeweiligem Landesrecht über die Grundleistungen der LPH 8 hinausgeht
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 32%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 32%

LEISTUNGSPHASE 9

Objektbetreuung

2%

  • Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von 5 Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen
  • Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen
  • Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen
  • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
  • Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation
  • Aufstellen von Ausrüstungs- und Inventarverzeichnissen
  • Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen
  • Erstellen eines Instandhaltungskonzeptes
  • Objektbeobachtung
  • Objektverwaltung
  • Baubegehung nach Übergabe
  • Aufbereiten der Planungs- und Kostendaten für Objektdatei oder Kostenrichtwerte
  • Evaluieren von Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Bewertung Leistungsbild „Gebäude“ : 2%
  • Bewertung Leistungsbild „Innenräume“ : 2%

Summe aller Leistungsphasen 1-9 = 100%

SCHNELLÜBERSICHT

Leistungsphase 1 „Grundlagenermittlung“ = 2%
Leistungsphase 2 „Vorplanung“ = 7%
Leistungsphase 3 „Entwurfsplanung“ = 15%
Leistungsphase 4 „Genehmigungsplanung“ = 3%
Leistungsphase 5 „Ausführungsplanung“ = 25%
Leistungsphase 6 „Vorbereitung der Vergabe“ = 10%
Leistungsphase 7 „Mitwirkung bei der Vergabe“ = 4%
Leistungsphase 8 „Objektüberwachung und Dokumentation“ = 32%
Leistungsphase 9 „Objektbetreuung“ = 2%

GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN

  • Die Honorare für die aufgeführten Grundleistungen sind verbindlich geregelt.

  • Die Aufzählung der Besonderen Leistungen ist nicht abschließend. Die Besonderen Leistungen eines Leistungsbildes können auf für Leistungsbilder oder Leistungsphasen, denen sie nicht zugeordnet sind, vereinbart werden, soweit sie dort keine Grundleistungen darstellen.

  • DIE HONORARE FÜR BERATUNGSLEISTUNGEN SIND NICHT VERBINDLICH GEREGELT UND KÖNNEN FREI VEREINBART WERDEN !

  • DIE HONORARE FÜR BESONDERE LEISTUNGEN KÖNNEN FREI VERBEINBART WERDEN !

Das Architektenhonorar

Architektenhonorare werden nicht frei ausgehandelt, sondern sind gesetzlich geregelt. Der Architekt bietet seine Leistung nicht im Preis, sondern im Qualitätswettbewerb an. Die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Architektenleistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.

Worauf kommt es bei der Honorarberechnung an?

In § 34 der HOAI werden die Leistungen im Leistungsbild „Gebäude und Innenräume“ des Architekten in neun Phasen detailliert beschrieben:

1) Grundlagenermittlung
2) Vorplanung
3) Entwurfsplanung
4) Genehmigungsplanung
5) Ausführungsplanung
6) Vorbereitung der Vergabe
7) Mitwirkung bei der Vergabe
8) Objektüberwachung (Bauüberwachung und Dokumentation)
9) Objektbetreuung

Alles zusammen ergibt 100 % der Architektenleistung.

Die Schwierigkeit der Bauaufgabe wird in fünf Honorarzonen berücksichtigt :
Für den privaten Bauherrn sind überwiegend die Zonen III und IV von relevanter Bedeutung : Zone III gilt für Wohnhäuser mit durchschnittlicher Planungsanforderung und Ausstattung, Zone IV hingegen für Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung, für Terrassen- und Hügelhäuser, sowie für planungsaufwendige Einfamilienhäuser mit entsprechendem Ausbau und Hausgruppen in planungsaufwendiger verdichteter Bauweise auf kleinen Grundstücken.

Welchen Honorarzonen die Grundleistungen für Gebäude im Endeffekt zugeordnet werden, richtet sich nach folgenden
Bewertungsmerkmalen und Kriterien :

1. Anforderungen an die Einbindung in die Umgebung
2. Anzahl der Funktionsbereiche
3. gestalterische Anforderungen
4. konstruktive Anforderungen
5. technische Ausrüstung
6. Ausbau

Die anrechenbaren Nettobaukosten beinhalten die reinen Bau-und Ausbaukosten, nicht aber zum Beispiel den Grundstückspreis und die Erschließungskosten !

Die Vorteile dieses Systems für Sie als Bauherrn liegen auf der Hand :

Wir sind beim Planen und Bauen von Dritten unabhängig und nur Ihren Interessen verpflichtet. Die Annahme von Provisionen ist dem Architekten untersagt und führt sofort zu berufsgerichtlichen Verfahren. Unsere Leistung und das entsprechende Honorar ist für Sie in jeder Phase des Bauens durchsichtig. Dies ist bei Firmen, die Planen und Bauen aus einer Hand mit einer Mischkalkulation anbieten, meist nicht der Fall, da die Planungs- und Betreuungsleistung dort nicht einzeln aufgeführt ist und in vielen Fällen zusätzlich sehr undurchsichtig ist, was im Endeffekt zu Schwierigkeiten und Problemen führen kann.

Quelle: Architektenkammer Baden-Württemberg