Barrierefreies Bauen

Barrierefreies Bauen ist die Vermeidung von Barrieren und Hindernissen, vor allem bei der Gestaltung und Ausführung von Zugängen (Treppen, Gänge, Aufzugsanlagen) und Bewegungsflächen im Raum (Vermeidung von Türschwellen und Türanschlagschienen im Fußboden, Breiten und Anschläge von Türen).

Ziel ist es bei der Errichtung von Gebäuden und Verkehrswegen, Menschen mit Behinderungen und betagten Menschen ein unterstützendes und körpergerechtes Lebensumfeld zu ermöglichen.

Planungsgrundlagen für das barrierefreie Bauen sind die DIN-Normen
DIN 18.024 und DIN 18.025, die in den jeweiligen Landesbauordnungen verankert sind und als Technische Baubestimmungen bauaufsichtliche Gültigkeit haben..
Vor allem bei der Errichtung öffentlicher Gebäude ist die barrierefreie Ausführung vorgeschrieben.

Entscheidend für die Barrierefreiheit ist jedoch das Auseinandersetzen mit der Thematik bereits während der Planungsphase, um etwaige Hindernisse und Barrieren bei der späteren Ausführung zu vermeiden und verhindern.

Behindertenfreundliche Wohnungen
können bereits unter Beachtung weniger Punkte bei Planung und Ausführung geschaffen werden. Solche Wohnungen können später ohne erheblichen Aufwand in behindertengerechte Wohnungen umgewandelt werden:

  • Erdgeschosswohnungen ebenerdig ohne Treppen und Steigungen erschließen.
  • Türen mit einer lichten Breite (Durchgangsbreite nach Einbau) von mindestens 90 cm einbauen.
  • Bedienungselemente wie Lichtschalter in 85 cm Höhe anbringen, mit einem Mindestabstand von 50 cm zu Raumecken.Küche und Bad möglichst quadratisch (8 – 9 qm)
  • Duschen ebenerdig mit tiefergesetzter Duschwanne
  • Ausführung von Decken und Wänden von Badezimmern mit ausreichender Tragfähigkeit um diese eventuell mit Halte- und Stützvorrichtungen nachrüstbar zu gestalten
  • Abstellraum in die Wohnung integrieren
  • Aufstellmöglichkeit für Waschmaschine und Trockner in der Wohnung