Der Planungsablauf
Der Planungsprozess : Dreh- und Angelpunkt des Projektes
Der Planungsprozess ist der essentielle Dreh- und Angelpunk eines jeden Projektes, bevor mit der Realisierung begonnen werden kann. Als Architekten sind wir der Meinung, ein Bauvorhaben muss von Beginn an „Hand und Fuß“ haben und für alle am Bau Beteiligten (Planer, Fachfirmen, Fachingenieure, Bauherr) transparent und gut verständlich sein – egal ob Handwerker oder Laie. Jeder muss zu jedem Zeitpunkt auf dem aktuellen Stand sein und über alle relevanten Punkte umfassend informiert sein. Dies erfordert eine stetige, umfassende und sehr weitreichende Kommunikation auf vielerlei Wegen und Ebenen. Egal ob mündlich bei Besprechung, in Form von Telefonaten oder mittels Email und anderen Kommunikationsmitteln.
Um diesem Ziel gerecht zu werden, benötigt es bereits zu Beginn eines jeden Projektes einen klaren und verständlichen Ablauf. Wer sich dafür entscheidet, mit uns als Architekten zu planen und zu bauen, erhält einen solchen Planungsprozess in mehreren Schritten und Stufen, die jeweils aufeinander aufbauen.
1) Kennenlern-/Erstgespräch
⇒ Egal, auf welchem Weg Sie uns gefunden haben – zu Beginn eines jeden Projektes gehört ein Kundenerstgespräch, in welchem wir Sie und Ihr Vorhaben gerne näher kennenlernen möchten. Gerne bieten wir daher ein gemeinsames Gespräch in unserem Architekturbüro an, das generell kostenlos und unverbindlich ist.
…Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr geplantes Projekt kennenzulernen !
2) Vorplanungsvertrag
⇒ Stimmt die „Chemie“ und harmonieren die gemeinsamen Vorstellungen zwischen Ihnen als Bauinteressenten und uns als Architekten, kann im nächsten Schritt durch Sie mittels eines schriftlichen Vorplanungsvertrages eine entsprechende Vorentwurfsplanung beauftragt werden.
Kreativität darf beim Vorentwurf nicht fehlen !
3) Schriftlicher Architektenvertrag
⇒ Aufbauend auf das „Entwurfspaket Vorentwurf“ kann einhergehend mit Ihrer Entscheidung, auch die weiteren Planungs- und ggf. Ausführungsphasen mit uns durchzuführen, ein bindender, schriftlicher Architektenvertrag für Gebäude (Werkvertrag) geschlossen werden.
4) Weiterführung des Planungskonzeptes
⇒ Ist der Architektenvertrag unterzeichnet und die Aufgabenstellung sowie der Auftragsumfang und das Raumprogramm vollständig geklärt, kann im Anschluss das Planungskonzept stufenweise fortgeführt werden. Sie sind nun nicht mehr „Bauinteressent/in“, sondern „Bauherr/in“.
Entscheidungsträger ist alleinig der Bauherr. Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Schritte und sind Ansprechpartner bei allen Fragen.
5) Bauantrag
⇒ Sind die Entwurfsplanunterlagen vollständig fertiggestellt und alle essentiellen Bestandteile der weiteren, externen Fachplaner eingearbeitet und werden darüber hinaus von der Bauherrschaft keine weiteren Änderungen mehr gewünscht, kann aus der Entwurfsplanung die Genehmigungsplanung erarbeitet werden. Denn bevor gebaut werden kann, muss jede Planung ab einer gewissen Größe von der zuständigen Baurechtsbehörde (Baurechtsamt, Landratsamt) genehmigt werden.
Die Erarbeitung von Bauvorlagen bedarf viel Bürokratie und Erfahrung im Baurecht. Wartezeiten von 6 und mehr Wochen bis zur Erteilung der Baufreigabe und Baugenehmigung sind keine Seltenheit.
6) Ausführungs-/Werkplanung
⇒ Die Wartezeit bis zur Erteilung der Baugenehmigung wird von uns als Architekten dazu genutzt, entsprechende Ausführungs- und Werkpläne sowie Details zeichnerisch zu erstellen. Denn für die Bauausführung können die reinen Genehmigungspläne nicht verwendet werden, hieraus sind nicht alle relevanten Details zu erkennen, außerdem ist der Maßstab zu klein.
7) Bauüberwachung und Dokumentation
⇒ Ist das Projekt genehmigt und mit dem Bau begonnen, müssen Bauunternehmer, Fachfirmen, Fachingenieure und weitere, an der Ausführung Beteiligte wissen, was zu tun ist. Das Gebäude wird auf Basis der Baugenehmigung und der vorliegenden Werk-, Ausführungs- und Statikpläne erstellt. Wurde der Architekt als Bauleiter gegenüber der Baurechtsbehörde bestellt, so ist dieser für die Überwachung und Koordination der Baustelle zuständig, ebenso wie für die Sicherheit auf der Baustelle und die mängelfreie Ausführung des Bauwerks.
8) Bauabnahme, Mängelbeseitigung und Gewährleistung
⇒ Sind alle Leistungen erbracht und das Bauwerk ist soweit bezugsfertig, führen wir gemeinsam mit Ihnen als Bauherr/en und den verantwortlichen Fachfirmen eine gemeinsame und offizielle Bauabnahme des gesamten Gebäudes und aller Gewerke durch. Sind Sie als Bauherr/en mit allen Leistungen und Arbeiten einverstanden, nehmen Sie damit alle Leistungen – inclusive unserer Architektenleistungen – rechtsverbindlich als „mängelfrei erbracht“ ab.
Eine offizielle Bauabnahme ist für beide Parteien – Bauherr und Architekt – hinsichtlich der Übergabe eines mängelfreien Bauwerkes sowie für einen gemeinsamen und gelungenen Abschluss eines Projektes von größter Bedeutung und daher unabdingbar.